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REGLEMENT

Mit der Anmeldung zum Stadtlauf Brig-Glis stimmst du automatisch unserem Wettkampfreglement zu.

1. ALLGEMEIN
1.1
Dieses Wettkampfreglement ist integraler Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Läufer*in. Auch bei der Anmeldung anderer oder zusätzlicher Personen (Dritten) gilt das Wettkampfreglement. Der Veranstalter geht davon aus, dass diese Dritten der anmeldenden Person die Ermächtigung zur Anmeldung gegeben haben. Bei Anmeldung minderjähriger Läufer*innen durch Dritte geht der Veranstalter davon aus, dass die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorliegt.

1.2
Unternehmen, welche für die Organisation und Durchführung der Laufveranstaltungen, die Abwicklung von Anmeldungen (online, offline), die Verwaltung der Daten der Teilnehmenden, das Inkasso, die Zeitmessung, Resultatdienst, Startnummernprozesse und die Teilnehmerwerbung und -information für uns tätig sind, bearbeiten die Daten in unserem Auftrag und nur für unsere Zwecke. Gemäss Gesetz sind wir verpflichtet, die Datenbearbeitung durch diese Unternehmen zu kontrollieren und diese zu verpflichten, die Daten nicht für eigene Zwecke zu bearbeiten oder an Dritte weiterzugeben. 
 

2. DATENSCHUTZ
2.1
Die Verwendung der Personendaten ist in der geltenden Datenschutzerklärung geregelt. Die Läuferin bzw. der Läufer verpflichtet sich, dem Veranstalter die Personendaten von Drittpersonen nur zur Verfügung zu stellen, wenn diese bzw. deren gesetzlichen Vertreter die geltende Datenschutzerklärung kennen und sie gemäss anwendbarem Datenschutzrecht dazu berechtigt sind. Der Veranstalter darf die Läufer*innen jederzeit auffordern, das Vorliegen dieser Voraussetzungen - insbesondere einer Einwilligung der Drittpersonen - innert Frist nachzuweisen und kann andernfalls ohne weiteres von sämtlichen Verträgen zurücktreten. 

2.2
Die Läuferin bzw. der Läufer wird darauf hingewiesen, dass bei unserer Laufveranstaltung Foto- und Filmaufnahmen gemacht werden. Diese können in Zusammenhang mit der Berichterstattung über die Veranstaltung in Druckerzeugnissen wie Flyer, Informationsbroschüren oder Zeitschriften, auf unserer Website, auf Social-Media-Kanälen und in der regionalen Presse veröffentlicht werden, um über diese Veranstaltung öffentlichkeitswirksam zu informieren. Die gemachten Fotos und Filmaufnahmen dürfen ohne Vergütungsansprüche verwendet werden.

Die Fotos der Läuferin bzw. des Läufers können über den Foto-Service auch von Drittpersonen gekauft werden.

Sollten Sie mit der Veröffentlichung der Fotos bzw. mit dem Verkauf über den Foto-Service nicht einverstanden sein, bitten wir Sie, dies per E-Mail (info@ktv-brigglis.ch) zu melden.
 

3. SELBSTVERANTWORTUNG
3.1
Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung. 

3.2
Regelmässiges Ausdauertraining und gute Gesundheit sind Voraussetzungen für einen Start. 

3.3
Es kann lebensgefährlich sein, mit oder direkt nach infektiösen Erkrankungen zu starten (bspw. Grippe). 
 

4. HAFTUNG
4.1
Eine Haftung jeglicher Art wird weder vom Veranstalter noch von der Stadt Brig-Glis übernommen. Dies gilt auch für Unfälle, Diebstahl und Haftung gegenüber Drittpersonen. 

4.2
Versicherung ist Sache der Teilnehmenden.

4.3
Gerichtsstand ist Brig-Glis.
 

5. WETTKAMPF
5.1
Sportlich faires Verhalten wird vorausgesetzt. 

5.2
Es wird keine Lizenz benötigt.

5.3
Die Startnummer ist persönlich und muss von vorne gut sichtbar und ungefaltet getragen werden. Veränderungen an der Startnummer führen zur Disqualifikation. 

5.4
Die Zeitmessung erfolgt mit einem in der Startnummer integrierten Einwegchip.

5.5
Es darf nur zu den von der Organisation zugeteilten Startzeiten gestartet werden. 

5.6
Die Anordnungen des Streckendienstes sind verbindlich.

5.7
Private Fahrzeuge, Fahrräder und Privatbegleitung sind nicht zugelassen.

5.8
Abkürzungen, insbesondere auch auf Trottoirs, sind nicht gestattet. 

5.9
Der «Besenwagen» bildet den offiziellen Schluss des Rennens. Er fährt hinter dem letzten Startblock. Hinter diesem Schlussfahrzeug wird die Strecke von der Polizei wieder für den Verkehr freigegeben. 

5.10
Die maximale Laufzeit für die 10 Kilometer beträgt 2 Stunden. Wer mehr als 2 Stunden benötigt, wird als "disqualifiziert", in der Rangliste geführt und kann vorzeitig aus dem Rennen genommen werden (Abgabe der Startnummer, Rücktransport zum Ziel).

5.11
Die maximale Laufzeit für die 5.0 km beträgt 2 Stunden. Wer mehr als 2 Stunden benötigt, wird als "disqualifiziert", in der Rangliste geführt und kann vorzeitig aus dem Rennen genommen werden (Abgabe der Startnummer, Rücktransport zum Ziel). 

5.12
Teilnehmende werden in geschlechtsgetrennten Altersklassen gewertet. Sind weniger als 5 Teilnehmende in einer Altersklasse eingeschrieben, werden diese Teilnehmenden der nächstjüngeren Altersklasse zugeteilt (Ausnahme: Altersklassen ab U18 und jünger werden der nächstälteren Altersklasse zugeteilt). 

5.13
Den ersten drei pro Kategorie werden an der Siegerehrung Preise übergeben. Wer nicht an der Siegerehrung teilnimmt, verzichtet freiwillig auf den Preis. 

5.14
Bei der Kategorie ElKi siegt das Kind, welches der Mittel-Zeit dieser Kategorie am nächsten ist.

5.15
Teilnehmende in der Wertung Staffellauf werden nicht in den Ranglisten aufgeführt. 

5.16
Der Stadtlauf Brig-Glis wird nach den Bestimmungen des Schweizerischen Leichtathletik-Verbandes durchgeführt. 
 

6. UNFÄLLE
6.1
Der Stadtlauf Brig-Glis verfügt über ein umfassendes Sanitäts- und Funknetz. 

6.2
Bei Zwischenfällen, Schwächezuständen von Läufer*innen sowie Unfällen bitte sofort den nächsten Streckenposten orientieren und Hilfe anfordern. Sanitätsnotruf: 144 

6.3
Dem Streckendienst und dem Sanitätspersonal ist es erlaubt, gesundheitlich angeschlagene Läufer*innen aus dem Rennen zu nehmen.
 

7. RÜCKERSTATTUNGEN
7.1
Wer am Stadtlauf Brig-Glis nicht starten kann, hat kein Anrecht auf die Rückerstattung des Startgeldes. Abmeldungen nach dem Meldeschluss sind nur mit einem Arztzeugnis möglich. In diesem Fall wird ein Startgeldgutschein für das Folgejahr ausgestellt. 

7.2
Kann der Lauf wegen höherer Gewalt nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, besteht kein Anrecht auf Rückerstattung des Startgeldes. 
 

8. DOPING
8.1
Für diesen Wettbewerb gilt das aktuelle Dopingstatut von Swiss Olympic. Es können Dopingkontrollen durchgeführt werden. Alle Teilnehmenden unterstellen sich mit der Teilnahme den Anti-Doping-Regeln von Swiss Olympic und anerkennen die exklusive Zuständigkeit der Disziplinarkommission für Dopingfälle von Swiss Olympic sowie des Tribunal Arbitral du Sport in Lausanne unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte. Siehe auch www.antidoping.ch. 
 

9. ORGANISATION
9.1
Organisator des Stadtlaufes Brig-Glis ist der Verein KTV Glis-Gamsen.

9.2
In die Organisation eingebunden ist auch die Stadt Brig-Glis. 

Brig-Glis, im Dezember 2018

 

Das vorliegende Reglement ist in deutscher, französischer und Italienischer Fassung verfügbar. Massgebend ist die deutsche Fassung.